
Die Behandlungsstelle wählt und dokumentiert die Frist
Es gibt nicht die eine gesetzliche Frist für alle. Wie lange ein Journal gespeichert werden muss, hängt von Land, Berufsgruppe, Autorisation, Datenkategorie und Zweck ab, und die Praxis wählt und dokumentiert das Profil. FlowDule legt die fachliche oder rechtliche Aufbewahrungspflicht der Praxis nicht fest. Für autorisierte Gesundheitsfachpersonen (dänische Autorisation) gelten nach der journalføringsbekendtgørelsen, der dänischen Verordnung über die Journalführung, im Ausgangspunkt mindestens zehn Jahre ab dem letzten Eintrag für manche Berufsgruppen und mindestens fünf Jahre für andere. Eine selbstständige psychotherapeutische Fachkraft, die keine autorisierte Gesundheitsfachperson ist, hat keine automatische 5- oder 10-Jahres-Frist und muss selbst eine erforderliche und verhältnismäßige Frist festlegen.





